Stadtentwässerung Singen

Die Stadtentwässerung der Stadt Singen betreibt mit der Kernstadt und den Ortsteilen Beuren a.d.A., Friedingen, Hausen a.d.A., Schlatt u.Kr. und Überlingen a.R. ein Abwassernetz im Trenn- und Mischsystem. Dieses Abwassernetz ist im Abwasserzweckverband „Hegau-Süd, Sitz Singen (Hohentwiel)“ eingebunden und entwässert zur Kläranlage “Bibertal-Hegau” Ramsen (Schweiz).

Der Ortsteil Bohlingen entwässert aus topographischen Gründen zur Kläranlage nach Moos (Abwasserverband „Radolfzeller Aach“).

Informationsfilm Kanalbaustelle

Kanalnetz

Der Singener Stadtentwässerung obliegen Planung, Bau und Unterhaltung des gesamten Kanalnetzes von ca. 252 km, im Einzelnen bestehend aus:

Regen­wasser­kanäleSchmutz­wasser­kanäleMisch­wasser-
kanäle
Pump­werkeRegen­becken /RW-
Behandlungs­anlagen
Kernstadt41,3 km36,8 km102,6 km1422
Schlatt0,4 km5,1 km01
Beuren7,4 km6,5 km13
Friedingen6,5 km5,2 km3,3 km02
Hausen0,9 km5,3 km03
Überlingen4,1 km5,0 km7,3 km23
Bohlingen3,5 km1,2 km9,3 km15
Gesamt64,1 km54,7 km132,9 km1839
Bitte auf die Ortsnamen klicken um jeweils eine detailiertere Ansicht zu erhalten.

Wenn Sie noch genauere Pläne benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 07731 /85-418 oder 437.

Abwassergebühren

Schmutz­wasser­beseitigungNieder­schlags­wasser­beseitigung
20111,42 €/m³0,33 €/m²
20121,61 €/m³0,38 €/m²
20131,61 €/m³0,38 €/m²
20151,49 €/m³0,38 €/m²
20191,39 €/m³0,36 €/m²
20201,26 €/m³0,34 €/m²
ab 20241,62 €/m³0,40 €/m²

Gesplittete Abwassergebühr

Die gesplittete Abwassergebühr teilt die Kosten für Schmutzwasser und Regenwasser auf. Dazu wird überprüft, wie viel Regenwasser von den versiegelten Flächen auf einem Grundstück in die Kanalisation fließt. Das Ziel ist, dass Grundstücksbesitzer weniger zahlen, wenn sie Regenwasser versickern lassen, wodurch die Kanalisation und Kläranlagen entlastet werden.

Folgende Faktoren werden für die Abzugsflächen angesetzt:

Normaldach Faktor 1,0

Gründach Faktor 0,3

Wasserundurchlässige Befestigungen (vollversiegelt) Faktor 1,0
Asphalt, Beton, Bitumen, Platten, Pflaster, Fliesen und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen mit Fugenverguss oder auf Beton verlegt

teilweise wasserdurchlässige Befestigungen (teilversiegelt 1) Faktor 0,7
Pflaster, Platten, Fliesen, Verbundsteine und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss auf sickerfähigem Untergrund verlegt

teilversiegelt 2 Faktor 0,3
Porenpflaster, Kies- oder Schotterflächen, Schotterrasen und Rasengittersteine

Versickerungsanlagen Faktor 0,1
Sickerschächte, Mulden, Rigolen mit Notüberlauf Mindeststauvolumen 2m³ und je angefangener 50m² angeschlossener Fläche 1m³ Stauvolumen

Zisternen (mit Notüberlauf)
a) zur Brauchwassernutzung im Haushalt (Toiletten, Waschmaschine) Faktor 0,1

b) zur Gartenbewässerung Faktor 0,8

Dies gilt nur bei einem Mindestspeichervolumen von 2m³ und für je angefangener 50m² angeschlossener Fläche wird 1m³ Speichervolumen angerechnet.

Downloadbereich Abwasser

Hier haben Sie die Möglichkeit Anträge einzusehen oder herunterzuladen.

Sie können bequem von zu Hause aus die Formulare schnell und einfach ausfüllen oder uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Wir kümmern uns um den Rest.