Ab 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Alle Cafés, Bistros, Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen die neue Verordnung beachten und sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830