Aktuelles
Gelbe Tonne: Neue Webseite mit Bestellformular
In der vergangenen Woche wurde die Grundverteilung der Gelben Tonne durch ein Subunternehmen der Firma Remondis im Landkreis begonnen. Änderungsanfragen zum Behältervolumen können von Privatpersonen frühestens nach Beendigung der ersten Bereitstellung (ab 1. Januar 2025) und idealerweise nach den ersten Abfuhrterminen bei Remondis gestellt werden.
Für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und öffentliche/soziale Einrichtungen besteht jetzt die Möglichkeit, den Behälterbedarf unter vollständiger und korrekter Angabe online mitzuteilen unter: www.remondis-gelbetonne-lk-konstanz.de/
Laufende gewerbliche Mietverträge von LVP(Leichtverpackung)-Tonnen bis zu einem maximalen Volumen von 1.100 Litern werden gemäß der jeweiligen Berechtigung ab dem Jahreswechsel kostenfrei – die Berechtigung kann der Webseite entnommen werden, wie Remondis informiert. Bereits vorhandene Gelbe Tonnen können seitens Gewerbetreibender, Hausverwaltungen sowie öffentlicher/sozialer Einrichtungen wie gewohnt weiter genutzt werden, teilt das Recycling-Unternehmen in diesem Zusammenhang mit.
Auf der neu eingerichteten Webseite sind neben dem bereits bestehenden Bestellformular auch allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen rund um die Einführung der Gelben Tonne bereitgestellt. Sobald der Auslieferungsplan verfügbar ist, wird dieser ebenfalls zur Ansicht veröffentlicht.
Pendelbus an Allerheiligen
An Allerheiligen (1. November) bieten die Stadtwerke Singen wieder einen zusätzlichen Pendelbus zwischen Bahnhof und Waldfriedhof an. Dieser Pendelverkehr ist in den Fahrplan der Linie 10 integriert.
Abfahrtszeiten der Linie 10 ab ZOB, Bussteig K: Jede halbe Stunde von 10:05 bis 16:35 Uhr.
Abfahrtszeiten ab Waldfriedhof: Jede halbe Stunde von 10:24 bis 16:54 Uhr.
Verlegung der Haltestelle „Rebsteig“ auf der Linie 9
Die Haltestelle „Rebsteig“ in Fahrtrichtung ZOB kann ab Mittwoch, den 30. Oktober 2024 wegen Bauarbeiten im Gehwegbereich in der Hohenkrähenstraße zwischen Hummelweg und Weiherstraße nicht bedient werden.
Eine Ersatzhaltestelle befindet sich in der Hohenkrähenstraße, Höhe Haus Nr. 7b.
Umlegung der Haltestellen „Brunnenstraße“ und „Im Türmle“ in Überlingen am Ried auf der Linie 7
Aufgrund der Vollsperrung der L223 zwischen Überlingen am Ried und Bohlingen muss die Linie 7 weiträumig über die K6158 und die K6157 umgeleitet werden. Im Folge der Umleitung können die Haltestellen „Brunnenstraße“ und „Im Türmle“ ab Montag, 4. November 2024 nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestellen für die Haltestellen Brunnenstraße befinden sich:
· Im Türmle, Höhe Haus Bodanstraße 3 (Richtung ZOB)
· Im Türmle, Höhe Haus Nr. 1 (Richtung Bohlingen)
Die Haltestelle „Im Türmle“ kann auf Grund der Umleitung ebenso nicht angefahren werden. Die Ersatzhaltestellen befinden sich ca. 50 m weiter:
· Im Türmle, Höhe Haus Nr. 15 Talstraße (Richtung ZOB)
· Im Türmle, Höhe Haus Nr. 37 (Richtung Bohlingen)
Die Bauarbeiten im Straßenraum werden voraussichtlich bis zum 15. November 2024 andauern.
Wegfall der Haltestelle „Mooser Straße“ in Bohlingen auf der Linie 7
Aufgrund der Vollsperrung der L223 zwischen Überlingen am Ried und Bohlingen muss die Linie 7 weiträumig über die K6158 und die K6157 umgeleitet werden. Im Folge der Umleitung können die Haltestellen „Mooser Straße“ (beide Richtungen) ab Montag, den 04. November 2024 nicht bedient werden.
Die Bauarbeiten im Straßenraum werden voraussichtlich bis zum 15. November 2024 andauern.
Bitte benutzen Sie während dieser Zeit die Haltestellen „Rathaus“.
Verlegung der Haltestelle „Rebsteig“ auf der Linie 9
Die Haltestelle „Rebsteig“ in Fahrtrichtung ZOB kann ab Donnerstag, den 31. Oktober 2024 wegen Bauarbeiten im Gehwegbereich in der Hohenkrähenstraße, zwischen Hummelweg und Weiherstraße nicht bedient werden.
Eine Ersatzhaltestelle befindet sich in der Hohenkrähenstraße, Höhe Haus Nr. 7b.
Grünschnittcontainer werden abgezogen
Ab Kalenderwoche 46 (11. bis 17. November 2024) werden die Grünschnittcontainer nach und nach ins Winterlager gebracht. Im Frühjahr 2025 kehren sie dann wieder an ihren jeweiligen Standort zurück.
Grünschnitt kann weiterhin auch auf dem Singener Wertstoffhof (Gaisenrain 12) abgegeben werden. Öffnungszeiten: Dienstag 10 – 14 Uhr, Mittwoch 12 – 18 Uhr, Donnerstag 12 – 18 Uhr, Freitag 10 – 14 Uhr, Samstag 10 – 14 Uhr.
Tourist Information am 24.10.2024 geschlossen
Aufgrund einer Veranstaltung ist am Donnerstag, 24.10.2024 die Tourist-Information in der Marktpassage (August-Ruf-Straße 13) ganztags geschlossen.
Daher können Sie am Donnerstag bei der Tourist-Information keine Busfahrkarten beantragen oder erwerben. Am Freitag sind die Kolleginnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Grünschnittcontainer nicht überfüllen
Die Stadtwerke Singen haben wieder die Grünschnittcontainer aufgestellt und appellieren aus konkretem Anlass an die Nutzerinnen und Nutzer, die Behälter korrekt zu befüllen: Zum einen dürfen die Container nur für Grünschnitt genutzt werden und zum anderen darf man diese keinesfalls überfüllen. Sollte ein Grünschnittcontainer bereits gut gefüllt sein, wird darum gebeten, einen anderen Standort aufzusuchen, denn ein übervoller Container kann aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit nicht abtransportiert werden. Einen vollen Grünschnittcontainer kann man einfach direkt bei den Stadtwerken Singen melden unter Telefon 85-425 oder 85-426. Ebenso wird darum gebeten, die Standorte und Zugänge der Container sauber zu verlassen, um für alle Bürgerinnen und Bürger eine problemlose und sichere Nutzung zu gewährleisten. Die Container im Singener Stadtgebiet dienen von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 – 20 Uhr zur Entsorgung von Grünschnitt.
Erhöhung Abwassergebühren sowie Senkung der Abfallgebühren
Abfallgebühren werden zum 1. Januar 2024 gesenkt, Abwassergebühren müssen dagegen erhöht werden
Zum 1. Januar 2024 können die Abfallgebühren der Stadtwerke Singen erstmals seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2022 wieder gesenkt werden. Dies alles trotz der Gebührenerhöhung des Landkreises für die Entsorgung des Rest-, Sperr- und Biomülls. Gründe für die Senkung in Singen sind die stagnierenden Abfallmengen im Vergleich zum Jahr 2022 sowie die höheren Erlöse für Papier, Pappe und Kartonagen und Metallschrott. Gleichzeitig kann ein erwirtschafteter Überschuss aus den Corona-Jahren 2021 und 2022 erfreulicherweise an den Abfallgebührenzahler zurückgeführt werden. Somit senken die Stadtwerke Singen die Gebühr für Bioabfälle um durchschnittlich 2,7 %, die Restabfallgebühr aufgrund von höheren Erlösen in den vergangenen Jahren für PPK-Abfälle und Altmetall sogar um 13,9 %. Für ein Einfamilienhaus mit typischer Ausstattung, also 60 l Bioabfall / 120 l Restabfall, bedeutet dies eine Einsparung um 20,40 € / Jahr.
Zeitgleich müssen die Abwassergebühren, bestehend aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, zum 1. Januar 2024 in Singen angepasst werden. Die Gründe sind Kostensteigerungen bei Sanierungen an der Kläranlage in Ramsen (Schweiz) sowie im eigenen Abwassernetz und der Wegfall der bisherigen Rückstellungsverrechnung. Im Jahr 2020 wurden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr letztmals angepasst und damals gesenkt. Der Grund: Im Laufe der Jahre wurde eine Rückgabe der Gebührenrückstellung an die Zahlerinnen und Zahler mit einkalkuliert, die mittlerweile aufgebraucht wurde. Aufgrund der aufgeführten Aspekte muss die Schmutzwassergebühr auf 1,62 € pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr auf 0,40 € pro Quadratmeter angepasst werden, womit die Gebühr wieder auf dem Niveau des Jahres 2012 liegt. Für eine vierköpfige Familie mit einem geschätzten Verbrauch von 150 m³ bedeutet dies Mehrkosten von 54,00 € / Jahr. Nach der notwendigen Erhöhung ist Singen immer noch die günstigste Anbieterin im Vergleich der Städte in näherer Umgebung.
Weitere Informationen zu den Gebühren der Stadtwerke Singen finden Sie unter: https://www.stadtwerke-singen.de/abwasser/gebuehren/ & https://www.stadtwerke-singen.de/abfall/gebuehren/
Ungeeignete und unerlaubte Abfälle in der Restmülltonne
Leider werden Einweg-Heliumflaschen nicht fachgerecht entsorgt und nicht ganz entleerte Einwegflaschen landen in der Restmülltonne. Diese sind für die thermische Verwertung völlig ungeeignet und auch gefährlich.
Meistens sind in den „Rundum-Sorglos“-Ballonsets für Geburtstage oder Hochzeiten Einweg-Heliumflaschen enthalten. Wie bei allen Gasflaschen handelt es sich bei Heliumflaschen um Druckbehälter, die speziell für die Lagerung und den Transport von Gasen konzipiert wurden.
Das Heliumgas ist in den Einwegflaschen ein verdichtetes Gas, das bei Erhitzung explodieren kann. Diese Einwegflaschen bereiten bei der thermischen Behandlung erhebliche Probleme und beschädigen durch Explosionen die technischen Einrichtungen der Behandlungsanlage.
Um eine Heliumflasche zu entsorgen, können Einwegflaschen als Wertstoffabfall im Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne entsorgt werden, während Mehrwegflaschen an den Händler zurückgegeben werden. Vor der Entsorgung muss die Flasche völlig drucklos geleert und Ventile abgeklebt werden. Weitere Hinweise hierzu sind im Internet zu finden.
NOCH NICHT GANZ LEERE BEHÄLTER dürfen NICHT über den GELBEN SACK/GELBE TONNE oder die RESTMÜLLTONNE entsorgt werden!
Ebenso zählen Spraydosen, die nicht völlig entleert sind, zu den gefährlichen Abfällen. Diese können in haushaltsüblichen Mengen beim PROBLEMSTOFFMOBIL abgegeben werden.
Tipps für die Biotonne
Die separate Trennung von Bioabfällen gehört zum Einmaleins der Abfalltrennung. Aus Essensresten, Garten- und Küchenabfällen wird Energie, Kompost und Dünger. Doch Bioabfall macht nicht immer Spaß. Mit ein paar einfachen Tipps wird das Öffnen der Bioabfalltonne nicht zur alltäglichen Herausforderung.
Bei sommerlichen Temperaturen kann die Vergärung des Bioabfalls zu früh einsetzen, nämlich bereits in der heimischen Tonne. Die Folge: Der Behälter stinkt und bietet ungeliebten Kleinstlebewesen einen hervorragenden Lebensraum. Die sprichwörtliche Made im Speck bevölkert in den Sommermonaten wortwörtlich zahlreiche Abfallbehälter. Der wichtigste Grundsatz im Kampf gegen Geruch und Lebewesen: Je weniger Feuchtigkeit, desto besser.
Dabei sollte nie auf Plastiktüten zurückgegriffen werden, auch nicht auf angeblich „kompostierbare“ Plastiktüten. Diese Tüten stören den Verwertungsprozess des Bioabfalls empfindlich. Ob „kompostierbar“ oder nicht: Plastiktüten werden entweder energieintensiv aussortiert oder können nicht vollständig abgebaut werden. Sie landen im schlechtesten Fall auf dem Feld und tragen damit zur Mikroplastikverunreinigung unserer Böden bei.
Viel besser ist Zeitungspapier: In Zeitungspapier können Küchenabfälle eingewickelt werden, bevor sie in der Tonne landen. Eine Knüllschicht Zeitungspapier auf dem leeren Tonnenboden saugt Feuchtigkeit auf und hilft, die Tonne trocken zu halten. Bioabfall kann auch in unbeschichteten Papiertüten oder Papiersäcken in die Biotonne gegeben werden. Rasenschnitt und andere Gartenabfälle sollten nicht frisch, sondern angetrocknet in die Tonne geworfen werden. Neben Feuchtigkeit spielt auch Wärme eine Rolle. Wenn der Standort der Biomülltonne frei gewählt werden kann, sollte im Sommer immer der schattigere Platz den Vorzug erhalten.
Der wichtigste Tipp: Die Tonne sollte regelmäßig zur Abfuhr bereitgestellt werden. Gerade bei hohen Temperaturen ist die regelmäßige Leerung das beste Mittel, um Maden, Gerüchen und anderen Unannehmlichkeiten des Bioabfalls vorzubeugen.
Küchen- und Gartenabfälle werden zu Energie, Kompost und Dünger
Die Bioabfalltonne kennt jedes Kind. Denn neben jeder Restmülltonne im Landkreis steht in der Regel auch eine Bioabfalltonne. Trotzdem ist nicht alles sofort klar. Was darf in den Bioabfall und was nicht? Was ist Bioabfall eigentlich? Eindeutig richtig im Bioabfall sind zum Beispiel Apfelbutzen, Kartoffel- und Eierschalen, Essensreste, kleine Mengen Gartenabfälle, Schnittblumen,… In der Verwaltungssprache heißt das: „Bioabfälle sind die Gesamtheit aller organischen kompostierfähigen Küchen- und Gartenabfälle […].“ Es dürfen also zum Beispiel auch Zitrusfrüchte und Speisereste in die Biotonne, die auf dem heimischen Kompost nur schwer kompostierbar sind.
Diese organischen Abfälle werden getrennt von anderen Abfallarten gesammelt, da sie bestens verwertet werden können. Aus Bioabfall wird klassischerweise Kompost und Dünger. Doch nicht nur das: Bioabfall ist mittlerweile auch Energieträger.
Der Bioabfall aus dem Landkreis Konstanz wird bei der Reterra GmbH in Singen verwertet. Vor der Kompostierung durchläuft der Bioabfall dort eine Vergärungsanlage, um Biogas zu gewinnen. Aus Biogas wird Strom und Wärme – eine nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen und damit aktuell von besonderer Bedeutung.
Nach der Vergärung folgt die Tunnelkompostierung: In einer abgeschlossenen, kontrollierten Atmosphäre, bei Temperaturen zwischen 60 und 80 Grad zersetzen Millionen von Mikroorganismen die Bioabfall-Masse. Übrig bleibt der sogenannte Frischkompost. Der nährstoffreiche Kompost wird von der Landwirtschaft in der Region gerne als Dünger und Humuslieferant eingesetzt.
Ein großes Ärgernis bei dieser eigentlich effizienten Verwertung sind Fremdstoffe im Bioabfall. Plastik, Metall, Glas – all das landet unbedacht in der falschen Tonne und stört den Kompostierungsprozess. Vor allem als „kompostierbar“ beworbene Plastiktüten sind dabei ein großes Problem. Besser ist es, den Bioabfall lose, in Papiertüten oder Zeitungspapier gewickelt zu entsorgen.
Grundsätzlich ist die getrennte Sammlung und richtige Entsorgung ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, der in jedem Haushalt ganz einfach geleistet werden kann. Um die Qualität des Bioabfalls nachhaltig zu verbessern, widmet sich der Landkreis Konstanz ab dem 11.09.2023 dem Thema Bioabfall aus verschiedenen Perspektiven.
Die Reterra GmbH in Singen lädt bereits am Dienstag, den 12.09.2023, zu einem Blick hinter die Kulissen der Kompostierung ein. Die Führung beginnt um 15.30 Uhr, um Anmeldung wird gebeten: Per Mail unter reterra.hegau@reterra.de oder telefonisch unter 07731 99570.
Mehr Termine und Hintergründe zum Bioabfall sind auf der Aktionswebsite zusammengefasst: www.biomuell-kn.de
Richtig entsorgt ist Bioabfall ein wichtiger Rohstoff.
Informationsfilm Kanalbaustelle
Mehrwegangebotspflicht für Letztvertreiber ab 01.01.2023 – §§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)
Ab 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Alle Cafés, Bistros, Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen die neue Verordnung beachten und sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 16. Dezember 2020 auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen, herausgegeben.
Betroffene Abfälle:
– Abstrich-Teststäbchen,
– Extraktionspufferröhrchen,
– Kunststoffpipetten,
– Testkassetten und
– persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken)
Vorsichtsmaßnahmen:
Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
– Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
– Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
– Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.
Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.
Oder besuchen Sie folgende Internetseite des Umweltministeriums:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung/
Stadt führt „Windelgeld“ ein
Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern mit 100 Euro
Andere Städte tun es schon, nun ist Singen auch mit dabei: Die Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern, die ihre Kleinkinder nur noch mit Stoffwindeln wickeln, mit einmalig 100 Euro pro Kind. Diese neue Regelung verabschiedeten die Mitglieder des Betriebsausschusses der Stadtwerke in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig. Auch inkontinente Personen sollen von der Förderung profitieren können.
In den ersten Lebensjahren produziert ein Neugeborenes rund 5.500 Windeln mit dem geschätzten Gesamtgewicht von einer Tonne. Bei rund 450 Geburten jährlich sind das in Singen 45 Tonnen Windelmüll, rechnen die Experten der Stadtwerke vor. Durch die Verwendung von Stoffwindeln ließe sich dieser Müllberg drastisch verkleinern, so die Stadtwerke weiter. Mit dem Windelgeld gefördert werden Eltern, deren Kind maximal drei Jahre alt ist und die ihren Wohnsitz in Singen haben.
Gleiches gilt übrigens auch für Menschen mit Inkontinenz. Auch sie können diese Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie in Singen wohnhaft sind und eine ärztliche Bescheinigung ihres Handicaps vorweisen können.
Anträge können bei der Stadtverwaltung über die Abteilung Soziale Leistungen im DAS 2, Julius-Bührer-Straße 2, gestellt werden.
Kostenloses Solarportal für Singener Dächer
Das Solarportal Singen findet man hier >>>
Man kann auch direkt die Internetadresse eingeben. Allerdings muss dabei das „www.“ weggelassen werden: also lediglich „solar-singen.benndorf.de“ eingeben.
Die Stadt Singen und die Stadtwerke haben ein Solarportal erstellen lassen, das die Eignung eines jeden Daches für die solare Nutzung (Photovoltaik oder Solarthermie) anzeigt. Jeder Hauseigentümer kann kostenlos nachschauen, inwieweit sich sein Dach solar nutzen lässt.
Die Stadt Singen hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu fördern. Die Nutzung der Dächer für Photovoltaik bzw. Solarthermie ist in Singen besonders erfolgversprechend, da auf dem Gemeindegebiet keine Standorte für Windkraftanlagen vorhanden sind und die Nutzung von Biomasse und der Wasserkraft begrenzt ist.
Das theoretisch nutzbare solare Potential auf Singener Dachflächen erscheint gewaltig: So beträgt die theoretisch nutzbare Kollektorfläche auf allen Dächern 1,6 Millionen Quadratmeter – und es könnten jährlich ca. 195 Millionen Kilowattstunden Strom jährlich erzeugt werden. Damit wäre die Versorgung aller Singener Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien möglich. Dies würde zu einer Einsparung von ca. 70.000 Tonnen CO2 pro Jahr führen. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass der geringe Ausbau der Photovoltaik oftmals auf fehlende Information der Grundstückeigentümer zurückzuführen ist.