Fahrpreistabelle / Tarifbestimmungen

Preistafel Stadtbus Singen und AnrufSammelTaxi (AST) / Tagbetrieb

gültig ab 01.01.2025

1. Einzelfahrschein
Ermäßigte 1) 1,60€
Erwachsene 2,80€
2. Mehrfahrtenkarte (10 Fahrten / übertragbar)
Ermäßigte 1) 4) 10,00€
Erwachsene 4) 15,00€
3. Monatskarte
Ermäßigte 1)
(Nur für Inhaber Inhaber der Singener Bonus-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftskarte)
30,00€
Erwachsene 3) (übertragbar) 41,00€
4. Jahreskarte (Barzahler) (übertragbar) 3)
365,00€
Jahreskarte (Abbucher) (übertragbar) 3)
Anzahlung 30,49€
Abbuchung 11 x 30,41€ 334,51€
5. Schülermonatskarte (nicht übertragbar) 2)
28,00€
6. Schülerjahreskarte (Barzahler) (nicht übertragbar) 2)
265,00€
7. Schülerjahreskarte (Abbucher) (nicht übertragbar)
Anzahlung 22,12€
Abbuchung 11 x 22,08€ 242,88€
8. Winterticket (Barzahler) (übertragbar) 3) 5)
182,50€
9. Winterticket (Abbucher) (übertragbar) 3) 5)
Anzahlung 30,45€
Abbuchung 5 x 30,41€ 152,05€
10. Seniorenticket (Barzahler) (nicht übertragbar) 6)
265,00€
11. Seniorenticket (Abbucher) (nicht übertragbar) 6)
Anzahlung 22,12€
Abbuchung 11 x 22,08€ 242,88€
12. Anruf-Sammel-Taxi AST / Nachtbetrieb
Ermäßigte 1) und Inhaber von Monats-, Jahres- und Gästekarten 6,00€
Erwachsene 7,00€
13. Erhöhtes Beförderungsentgelt 60,00€
Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis muss zusätzlich zum regulären Fahrpreis ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € bezahlen.
Dieses reduziert sich auf 7,00 €, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

Tarifbestimmungen

1) Ermäßigte = Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Inhaber der Singener Bonus-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftskarte. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif.

Kinder vor vollendetem 6. Lebensjahr werden in Begleitung von Aufsichtspersonen unentgeltlich befördert. Kindergartengruppen mit bis zu 4 Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert.

2) Schüler = Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Allgemeinbildender Schulen, Berufsbildender Schulen, Einrichtungen des 2. Bildungsweges, Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen.
Schülermonatskarten sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis. Während der Sommerferien gilt die September-Schülermonatskarte als Schülerferienkarte. Sie kann bereits ab dem 1. Ferientag der landesweiten Sommer-Schulferien gelöst werden.

3) Monats/Jahreskarten = An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigt die Jahres- / Monatskarte Erwachsene zur unentgeltlichen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen sowie bis zu 4 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einem Hund (gilt nicht für AST).

4) Die Mehrfahrtenkarten sind erst ab 8.00 Uhr gültig, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Sie gelten nicht in den Anrufsammeltaxen (AST).

Die Mehrfahrtenkarten gelten für eine Fahrt in eine Richtung und berechtigen zum Umsteigen. Beim Umsteigen ist der nächste fahrplanmäßige Anschluss zu benutzen, da sonst wegen Fahrtunterbrechung eine neue Fahrkarte erforderlich wird.
Die Mehrfahrtenkarten können aufgrund der Umsteigeregelung nicht gleichzeitig von einer weiteren Person benutzt werden.

5) Winterticket Erwachsene: Saisonticket von Oktober bis März

6) Seniorenticket: Persönliches Jahresabonnement ab 65 Jahren. Der Bezug ist zu Beginn des Geburtsmonats möglich. Keine zeitliche Einschränkung (ganztägig nutzbar vom Inhaber). Die Mitnahme von bis zu vier Kindern unter sechs Jahren ist jederzeit möglich. Die Mitnahme sonstiger Personen – auch an Wochenenden – ist ausgeschlossen.

7) Hunde = Je Hund ist eine für die Fahrstrecke gültige Einzelfahrkarte Ermäßigt zu erwerben. Blindenfürhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert. Kleine Tiere (auch Hunde) in Behältnissen, deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich befördert.

Fahrräder
Die Beförderung von Fahrrädern im Stadtbusverkehr Singen ist ausgeschlossen.

Beförderung von Schwerbehinderten
Die Beförderung von Schwerbehinderten, ihrer Begleitperson, ihres Hundes, Krankenfahrstühle, orthopädischer Hilfsmittel und ihres Handgepäcks richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist durch den Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke nachzuweisen.

 

AST: In den Anruf-Sammel-Taxen gelten tagsüber die Stadtbustarife.