Gebühren

Frischwasser

Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch beträgt je Kubikmeter Frischwasser: 1,75 €

Die Grundgebühr (Zählermiete) wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.

Sie beträgt bei Wasserzählern mit folgenden Nenngrößen (Nenndurchfluß):

Wasserzähler

Dauerdurchfluss Q3Q3 = 4Q3 = 10Q3 = 16Q3 = 25Q3 = 63Q3 = 100Q3 = 250
EUR / Monat2,40 €2,80 €3,40 €12,70 €14,50 €17,90 €28,30 €
Verbund – Wasserzähler

Dauerdurchfluss Q3Q3 = 25 + Q3 = 4Q3 = 63 + Q3 = 4Q3 = 100 + Q3 = 4Q3 = 250 + Q3 = 16
EUR / Monat28,70 €33,20 €39,70 €51,50 €
Laut der Singener Wassersatzung, verbunden mit der aktuell gültigen Mess- und Eichverordnung, werden die städtischen Wasserzähler alle 6 Jahre von den Mitarbeitern der Stadtwerke gewechselt.

Beim Frischwasser und der Grundgebühr wird zum errechneten Betrag zuätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer mit 7 % berechnet!

Hier können Sie das Dokument Wasserpreise und Wassergebühren – Faktencheck als pdf-Dokument herunterladen.

Notfall-Bereitschaftsdienst

für Trinkwasser rund um die Uhr

Telefon: 07731 – 85432